Deepfakes im deutschen Recht: Was Betroffene tun können
Wer in Deutschland Ziel eines missbräuchlichen Deepfakes wird, ist rechtlich nicht schutzlos - auch wenn es bislang keinen einzigen, speziell auf Deepfakes zugeschnittenen Paragrafen gibt. Statt einer klaren Regel greift derzeit ein Geflecht bestehender Gesetze, und ein neuer Straftatbestand ist in Vorbereitung. Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick, welche Rechte Betroffene haben und welche ersten Schritte sinnvoll sind.
Zur Einordnung
Mit diesem Vorbehalt lohnt der Überblick, denn viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen mehrere Wege offenstehen.
Zwei Ebenen: Strafrecht und Zivilrecht
Rechtlich lassen sich zwei Wege unterscheiden, die sich ergänzen. Das Strafrecht dient der Bestrafung des Täters durch den Staat - hier erstattet man Anzeige, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Zivilrecht dient den eigenen Ansprüchen gegen den Täter oder gegen Plattformen - hier geht es um Unterlassung (der Inhalt muss gelöscht werden und darf nicht erneut verbreitet werden) und um Schadensersatz. Beide Wege kann man parallel beschreiten.
Für die meisten Betroffenen ist der zivilrechtliche Weg der praktisch wichtigere, weil er das unmittelbare Ziel verfolgt: den Inhalt aus dem Netz zu bekommen.
Das Zivilrecht: das starke, flexible Werkzeug
Das deutsche Zivilrecht hält mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein breit anwendbares und bewährtes Instrument bereit. Es ist im Grundgesetz verankert und über Jahrzehnte durch die Rechtsprechung ausgeformt worden - und es schützt gerade auch vor der Verbreitung technisch manipulierter oder künstlich erzeugter Darstellungen, die den Anschein einer echten Aufnahme erwecken.
Daraus ergeben sich für Betroffene vor allem zwei Ansprüche: ein Unterlassungsanspruch (der Täter oder die Plattform muss die Verbreitung stoppen und den Inhalt entfernen) und ein Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise Geldentschädigung, insbesondere bei schweren Persönlichkeitsverletzungen. Ergänzend greift oft das Recht am eigenen Bild und das Datenschutzrecht.
Die Stärke des zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechts liegt in seiner Flexibilität: Weil es auf eine Abwägung im Einzelfall abstellt, kann es sehr unterschiedliche Deepfake-Konstellationen erfassen, ohne dass es dafür einen speziellen Paragrafen bräuchte. Die eigentliche Schwierigkeit liegt daher meist nicht im Recht selbst, sondern in seiner Durchsetzung - vor allem, wenn der Täter anonym ist.
Das Strafrecht: ein Flickenteppich - noch
Im Strafrecht ist die Lage komplizierter. Es gibt keinen Paragrafen "Deepfake", aber je nach Inhalt können verschiedene bestehende Strafnormen greifen. Das Bundesjustizministerium selbst hat festgehalten, dass die missbräuchliche Weitergabe von Deepfakes nach geltendem Recht bereits strafbar sein kann. Je nach Fall kommen etwa in Betracht:
Bei ehrverletzenden oder rufschädigenden Deepfakes die Beleidigungs- und Verleumdungsdelikte (§§ 185 ff. StGB, insbesondere die Verleumdung nach § 187 StGB). Bei Fälschungen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich oder das Ansehen betreffen, unter Umständen § 201a StGB. Bei pornografischen Deepfakes je nach Konstellation die Pornografie-Straftatbestände (§§ 184 ff. StGB). Ergänzend kann das Kunsturhebergesetz (§ 33 KunstUrhG) einschlägig sein.
Das Problem: Diese Vorschriften wurden nicht für Deepfakes geschaffen. Sie erfassen das Phänomen oft nur in Teilaspekten und nicht in seinem eigentlichen Unrechtskern - Fachleute sprechen deshalb von einem "Flickenteppich". Ein Beispiel: Der zentrale § 201a StGB ist historisch auf echte Bildaufnahmen zugeschnitten, weshalb umstritten ist, ob und wie gut er künstlich erzeugte Inhalte erfasst.
Der geplante neue Straftatbestand
Genau diese Lücke soll geschlossen werden. Nach mehreren Anläufen der Länder hat das Bundesjustizministerium im April 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt. Er sieht unter anderem einen neuen Straftatbestand vor - einen geplanten § 201b StGB, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende, künstlich erzeugte Inhalte gezielt unter Strafe stellen soll.
Nach dem Entwurf soll strafbar sein, wer einen manipulierten oder künstlich erzeugten Medieninhalt, der den Anschein einer echten Aufnahme des Aussehens, Verhaltens oder der Stimme einer Person erweckt, Dritten zugänglich macht und dadurch deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Für schwere Fälle - etwa die öffentliche Verbreitung oder intime Darstellungen - sind höhere Strafen bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Vorgesehen ist zugleich eine Ausnahme für überwiegende berechtigte Interessen, die etwa Satire, Kunst und Journalismus schützen soll.
Wichtig zur Einordnung: Dies ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ein Entwurf, noch kein geltendes Recht, und der genaue Inhalt kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Er zeigt aber die klare Richtung - der Gesetzgeber will Betroffenen einen direkteren Schutz geben, als es der bisherige Flickenteppich erlaubt.
Ein wichtiger Sonderfall: Betrug
Die bisher genannten Normen betreffen vor allem Persönlichkeitsverletzungen - also Fälle, in denen jemand in einem Deepfake dargestellt wird. Wird ein Deepfake dagegen zum Betrug eingesetzt - der gefälschte Anruf des Chefs, die manipulierte Zahlungsanweisung -, greifen ohnehin die klassischen Straftatbestände wie der Betrug (§ 263 StGB). Hier ist der Deepfake nur das Tatmittel; strafbar ist die Tat unabhängig von der verwendeten Technik. Für Unternehmen, die Ziel eines solchen Betrugs wurden, ist der wichtigste rechtliche Schritt daher die Strafanzeige wegen Betrugs, verbunden mit den schnellen Sofortmaßnahmen, die auf der Seite zum Verdachtsfall beschrieben sind.
Was Betroffene konkret tun können
Unabhängig von der genauen rechtlichen Einordnung gibt es ein sinnvolles Vorgehen, wenn ein missbräuchlicher Deepfake der eigenen Person auftaucht.
Erste Schritte für Betroffene
- Sichern Sie Beweise, bevor Sie etwas anderes tun: Screenshots, URLs, Datum und Uhrzeit, wenn möglich die Speicherung des Inhalts selbst. Löschen Sie nichts, was als Beweis dienen könnte.
- Melden Sie den Inhalt bei der Plattform und fordern Sie die Löschung - viele Plattformen haben dafür eigene Meldewege für Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Nehmen Sie Ihre Beweissicherung mit. Auch wenn die rechtliche Einordnung im Fluss ist, ist die Anzeige der richtige erste Schritt.
- Ziehen Sie anwaltliche Hilfe hinzu, besonders für zivilrechtliche Schritte wie Unterlassung und Schadensersatz. Fachanwälte für Medien- oder IT-Recht sind hier die richtigen Ansprechpartner.
- Holen Sie sich Unterstützung, wenn der Inhalt belastend ist. Bei bildbasierter Gewalt gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die Betroffene begleiten - Sie müssen das nicht allein durchstehen.
Die Rechtslage entwickelt sich - schneller als sonst
Deepfake-Recht ist eines der Felder, in denen sich Gesetzgebung und Rechtsprechung derzeit besonders schnell bewegen - auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Für Betroffene ist die gute Nachricht: Die Richtung stimmt. Der Schutz wird konkreter, die Durchsetzung soll einfacher werden. Für diese Seite bedeutet es, dass sie regelmäßig aktualisiert wird, um den jeweils aktuellen Stand abzubilden.
Wie der europäische AI Act das Thema über Kennzeichnungspflichten angeht, behandelt die Seite zum AI Act. Was im akuten Betrugsfall zu tun ist, steht in den Sofortmaßnahmen für den Verdachtsfall.
Weiterführend auf deepfake.de
